Verfahren nach Wohnhausbrand mit Todesopfer eingestellt

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu einem tödlichen Wohnhausbrand in Kaiserslautern sind eingestellt worden. Es habe keine Hinweise auf Fremdverschulden bei dem Tod der 83-jährigen Bewohnerin gegeben, die im Februar leblos von der Feuerwehr gefunden und noch am Brandort gestorben war, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag mitteilte. Die Obduktion der 83-Jährigen habe bestätigt, dass der Brand die Todesursache war.

Nach dem Brandgutachten soll das Feuer im Esszimmer auf einem Tisch ausgebrochen sein. Eine Verpuffung während des Brandes sei demnach durch Rauchgase entstanden, die sich hinter geschlossenen Türen und Fenstern unter einem geringen Sauerstoffgehalt an der Decke des Esszimmers gesammelt hatten. Als die Scheiben des Oberlichtes durch Hitzeeinwirkung zerplatzten, habe das Rauchgas durch die Sauerstoffzufuhr gezündet. Die 83-Jährige habe sich zum Zeitpunkt der Brandes allein in dem Haus befunden.

 

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