Verband: «Böses Erwachen» bei Indexmietverträgen erwartet

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) – Menschen mit Indexmietverträgen müssen nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Mieterbundes mit erheblichen Mietsteigerungen rechnen. «Das kann wegen der stark gestiegenen Inflationsrate für einige Mieter jetzt ein böses Erwachen geben», sagte Franz Obst, Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Rheinland-Pfalz, der Deutschen Presse-Agentur. In den vergangenen Jahren sei diese Art von Mietverträgen kein großes Thema gewesen, weil sich die allgemeine Teuerungsrate nicht extrem auf oder ab bewegt habe. Aber in der aktuellen Situation, in der der Verbraucherpreisindex zuletzt um zehn Prozent gestiegen sei, habe sich das für die Mieter mit entsprechenden Verträgen geändert.

Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Seit Beginn des russischen Kriegs in der Ukraine steigt die Inflationsrate vor allem getrieben von hohen Energiepreisen. In Deutschland legten die Verbraucherpreise im September gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,0 Prozent zu. Das war die höchste Inflationsrate seit rund 70 Jahren.

«Da wird auf uns im Mieterbund noch viel Beratungsbedarf zukommen, sobald bei den Leuten mit Indexverträgen die ersten Mieterhöhungen ins Haus flattern», sagte Obst. «Da wird eine Welle kommen, die uns noch zu schaffen machen wird.» Die Berater des Mieterbundes würden sich zunächst einmal anschauen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden seien.

Eine Mieterhöhung kann nach Angaben des Experten entweder nach dem Indexmodell oder nach der ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. «Bei den niedrigen Inflationsraten der vergangenen Jahre war das für die betreffenden Mieter durchaus gut, da die indexbasierten Mieten praktisch nicht erhöht wurden», erklärte Obst. «Bei den Mieten, die sich an einem örtlichen Mietspiegel orientierten, sah das ganz anders aus, da die Mieten ja bekanntermaßen auf breiter Front immer weiter stiegen.» Diese Mietspiegel gebe es freilich nicht an jedem Ort.

Vermieter könnten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete mit entsprechender Begründung verteilt über drei Jahre Mieten um bis zu 20 Prozent erhöhen, sagte er. Verschiedene Gemeinden haben die Grenze auf 15 Prozent abgesenkt. «Ob die Indexmiete letztlich sogar höher liegen wird als die ortsübliche Vergleichsmiete, lässt sich nicht sagen», sagte Obst. Die Indexmiete sei jedenfalls nicht gekappt und könne über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

 

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