OVG-Urteil: Abwassergebühren zu hoch

Münster (dpa/lnw) – Die Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 sind rechtswidrig. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Münster entschieden. Die Stadt habe bei der Berechnung der Gebührenbescheide die Abschreibungen und Zinsen so berechnet, dass diese die Kosten für die Anlage am Ende überschritten. Das OVG änderte in dem Musterverfahren mit dem Urteil die langjährige Rechtsprechung des Gerichts. Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden (Az.: 9A 1019/20).

Ein Bürger aus Oer-Erkenschwick hatte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler in NRW gegen einen Bescheid aus dem Jahr 2017 geklagt. Sein Bescheid über rund 600 Euro ist nach dem Urteil rund 18 Prozent zu hoch. So darf der Zinssatz nicht bei 6,52, sondern nur bei 2,42 Prozent liegen.

Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe für die zukünftigen Haushalte. Der BdSt hatte die Gebührenzahler aufgefordert, Widersprüche einzulegen. Wer das getan hat, profitiert direkt von dem Urteil.

 

 

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