Tötung von Polizisten: Schon zuvor mit Gesetz im Konflikt

Saarbrücken/Kusel (dpa) – Gegen die Tatverdächtigen im Fall der beiden getöteten Polizisten in Rheinland-Pfalz hat die saarländische Justiz in der Vergangenheit mehrfach ermittelt. So sei einer der beiden Männer 2006 vom Landgericht Saarbrücken wegen fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Jagdunfall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken am Donnerstag mit.

Der heute 38-Jährige hatte demnach damals einen Jagdkollegen mit einem Schuss im Hals- und Brustbereich sowie insbesondere im Bereich eines Auges erheblich verletzt. Zudem soll der Mann 2017 in einem fremden Jagdrevier ein Reh geschossen haben und danach mit dem Auto gefährlich auf einen Mann zugefahren sein. Das Verfahren sei eingestellt worden, weil er ein Alibi hatte.

Gegen den 38-Jährigen laufen der Staatsanwaltschaft zufolge weitere Ermittlungen – unter anderem wegen einer möglichen vorgetäuschten Straftat, um an Geld aus einer Versicherung zu kommen.

Der Mann habe die Tat nicht eingeräumt, hieß es. Zudem hat die Anklagebehörde im Saarland wegen des Verdachts der Wilderei gegen ihn Ermittlungen eingeleitet – «infolge der aktuellen Vorkommnisse».

Der zweite festgenommene Tatverdächtige, ein 32-Jähriger, sei seit 2018 dreimal verurteilt worden, unter anderem wegen Verkehrsdelikten. Zuvor hatten darüber mehrere Medien berichtet.

Wegen Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord und Wilderei sitzen die Männer in Untersuchungshaft. Sie sollen am frühen Montagmorgen bei einer Verkehrskontrolle bei Kusel in der Pfalz eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Oberkommissar erschossen haben. Die Ermittler vermuten, dass die mutmaßlichen Täter Jagdwilderei vertuschen wollten. Der Kofferraum ihres Wagens war demnach voller toter Tiere.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen