Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht in Sicht

Ein Bauarbeiter setzt mit einem Brenner Markieren auf einer Straße.

Mainz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat über das Für und Wider der umstrittenen Straßenausbaubeiträge gestritten. Während Vertreter der regierungstragenden Ampel-Fraktionen sowie Innenminister Michael Ebling (SPD) die Praxis mit den Beiträgen am Mittwoch in Mainz verteidigten, übten Oppositionsvertreter Kritik. Zwei Anträge für eine Abschaffung der Beiträge aus den Reihen der Opposition fanden keine Mehrheit.

Ein Bauarbeiter setzt mit einem Brenner Markieren auf einer Straße.
Foto: Pixabay/Symbolbild

Mit Straßenausbaubeiträgen beteiligen Kommunen Anlieger an Kosten für den Ausbau oder die Sanierung von Straßen. Früher konnte zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen gewählt werden. Seit Anfang dieses Jahres können keine einmaligen Beiträge, die teils hohe Beträge für Anwohner brachten, erhoben werden, es blieben die wiederkehrenden Beiträge. Grob gesagt wurden bei einmaligen Beiträgen nur Anlieger der jeweiligen Straße zur Kasse gebeten, bei den wiederkehrenden sind es alle Anwohner eines Ortes oder eines Gebiets rund um den Ausbau- oder Sanierungsort, die dann anteilig zahlen.

NRW schaffte Beiträge kürzlich endgültig ab

Auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt hatte das schon häufiger im Landtag heiß diskutierte Thema diesmal die AfD-Fraktion. Sie verwies darauf, dass Rheinland-Pfalz nunmehr das einzige Bundesland sei, in dem Straßenausbaubeiträge von Kommunen erhoben werden müssten. In allen anderen Bundesländern seien diese Beiträge entweder vollständig abgeschafft worden oder den Kommunen sei es freigestellt, sie zu erheben.

Erst im Februar dieses Jahres hatte der nordrhein-westfälische Landtag Straßenbaubeiträge endgültig abgeschafft. Das Parlament in Düsseldorf nahm mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition und der AfD eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes an. Für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Straßenbaumaßnahmen dürfen damit künftig keine Beiträge mehr erhoben werden.

Faktisch waren die Beiträge in NRW schon länger vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger bereits keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen seitdem zu 100 Prozent vom Land zurück.

Von Rücklagen und dauerhaften Einnahmeausfällen

In der Debatte im Landtag in Mainz nannte AfD-Fraktionschef Jan Bollinger die Beiträge ungerecht und ineffizient. Der CDU-Abgeordnete Dennis Junk sagte, die Straßenausbaubeiträge führten zu Unzufriedenheit, einem enormen Verwaltungsaufwand und verursachten zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Der Fraktionschef der Freien Wähler, Joachim Streit, bezeichnete die Beiträge als ein „Relikt vergangener Tage“.

Natürlich gebe es für Kommunalpolitiker Schöneres, als Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern zu verlangen, sagte SPD-Vertreter Nico Steinbach. Es brauche aber eine seriöse Finanzierungsgrundlage. FDP-Fraktionschef Philipp Fernis warf der Opposition vor, nicht zu sagen, wie eine Abschaffung gegenfinanziert werden solle. Es werde nach dem Griff in die Rücklagen gerufen, doch das sei ein „endlicher Topf“, die Abschaffung der Beiträge jedoch ein dauerhafter Einnahmeausfall.

Innenminister Michael Ebling (SPD) betonte, die Abschaffung brächte eine Belastung für alle Steuerzahler im Land, sei also am Ende nichts anderes als eine Umverteilung – und sie würde die kommunale Selbstverwaltung beschneiden. Es stimme auch nicht, dass Rheinland-Pfalz mit den Beiträgen allein auf weiter Flur sei. Im Nachbarland Hessen etwa würden sie in mehr als der Hälfte der Kommunen erhoben.

Gemeinde- und Städtebund: Wiederkehrende Beiträge verteilen Belastung

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz betonte, für den Fall einer kompletten Abschaffung brauche es tragfähige und vor allem nachhaltige Alternativen, damit der Straßenbau in den Kommunen nicht zum Erliegen komme. „Keine Straße wird kostenlos gebaut“, sagte das geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Heinz Frieden der Deutschen Presse-Agentur. Eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung durch das Land wäre eine unabdingbare Voraussetzung. Nur so könne vermieden werden, dass ein Loch von rund 600 Millionen Euro mit Erhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer geschlossen werden müsste.

Frieden sagte, bei wiederkehrenden Beiträgen werde die Belastung von Anwohnern auf mehrere Schultern und viele Jahre verteilt. „Ein vollständiger Verzicht auf diese Beiträge würde die Situation für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die ohnehin in großer Finanznot sind, zusätzlich erschweren“, betonte Frieden. „Dabei gilt es zu bedenken, dass die Menschen vor Ort häufig den schlechten Straßenzustand beklagen und Besserung erwarten. Dieses Ziel müsste bei Abschaffung infrage gestellt werden.“

Eigentümerverband vehementer Gegner der Beiträge

Vehementer Gegner der Straßenausbaubeiträge ist der Bund der Steuerzahler in Rheinland-Pfalz im Bündnis mit dem Eigentümerverband Haus und Grund und dem Verband Wohneigentum. Sie betonten kürzlich, deutschlandweit seien Straßenausbaubeiträge gefallen wie Dominosteine oder zumindest zu einer Wahloption für Kommunen geworden.

Mit der Konzentration auf wiederkehrende Beiträge in Rheinland-Pfalz habe es für Bürger günstiger und für Kommunen einfacher werden sollen, beides sei nicht eingetreten. Anlieger zahlten hier für alle beitragsfähigen Baumaßnahmen in der jeweiligen Abrechnungseinheit, auch wenn in der eigenen Straße lange nichts passiert sei oder die anderswo ausgebaute Straße von vielen Beitragszahlern gar nicht genutzt werde, hatte Christoph Schöll, Vorsitzender von Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Anfang März moniert.

Im Landtag in Mainz wurden am Mittwoch zwei Anträge der AfD-Fraktion und der Fraktion der Freien Wähler für eine Abschaffung der Beiträge mehrheitlich abgelehnt. Gegen den Antrag der AfD, der auch forderte, den Einnahmeausfall der Kommunen finanziell mit Landesmitteln in Höhe von mindestens 90 Millionen Euro im Jahr zu entschädigen, votierten alle anderen Fraktionen. Der Antrag der Freien Wähler forderte die Landesregierung auf, die für einen Ausgleich nötige Summe zu ermitteln und ein Kompensationsmodell zu entwickeln. Gegen ihn stimmten die Ampel-Fraktionen und die der CDU, dafür waren die Vertreter von Freien Wählern und AfD.

Von Christian Schultz, dpa

 

 

 

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