Führerscheinentzug wegen Amphetaminhaltigen Medikaments

Koblenz (dpa/lrs) – Auch bei der ärztlich verordneten Einnahme eines amphetaminhaltigen Medikaments kann der Führerschein entzogen werden. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren hervor. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatten Polizeibeamte Anfang des Jahres bei einer Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem Kläger festgestellt. Eine Untersuchung wies Amphetamin im Blut nach. Daraufhin entzog ihm die zuständige Behörde des Rhein-Hunsrück-Kreises den Führerschein, wogegen er vor Gericht zog (Az. 4 L 455/22.KO).

Der Mann legte eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach ihm ein amphetaminhaltiges Medikament verordnet worden sei. Das Gericht lehnte seinen Eilantrag gegen den Entzug der Fahrerlaubnis aber ab. Dazu reiche auch die einmalige Einnahme von Amphetamin aus. Entscheidend sei, ob Ausfallerscheinungen des Autofahrers ausgeschlossen werden könnten.

Bei dem Kläger hätten die Polizisten aber unter anderem gerötete Augen sowie Zittern und Unruhe festgestellt. Daher habe er sich entweder nicht an die ärztlich verordnete Dosis gehalten, oder es sei nicht sichergestellt, dass die Einnahme des amphetaminhaltigen Medikaments Ausfallerscheinungen ausschließe.

Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

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