Abiturprüfungen auch bei Bahnstreiks

Mainz (dpa/lrs). Die Abiturprüfungen in Rheinland-Pfalz werden auch bei einem Lokführerstreik und den damit verbundenen Verkehrsbehinderungen stattfinden. Auch wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler vermutlich von den Streiks betroffen sein würde, wäre ein Verschieben der Prüfungstermine für alle Schülerinnen und Schüler nicht verhältnismäßig, teilte das Bildungsminister auf dpa-Anfrage am Dienstag in Mainz mit. Das gelte auch vor dem Hintergrund, dass die Termine für die Abiturprüfungen lange feststehen und die Schülerinnen und Schüler auf diesen Tag hin gelernt und sich vorbereitet haben.

Am Mittwoch ist der zentrale landesweite Prüfungstermin im Fach Deutsch an G9-Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Rund 12.300 Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich im Januar die Abiturprüfungen im Land schreiben. Die Lokführergewerkschaft GDL hatte angekündigt, am Dienstagabend einen drei Tage langen Streik zunächst im Güterverkehr bei der Deutschen Bahn zu beginnen. Im Personenverkehr soll der Streik am Mittwochmorgen um 02:00 Uhr beginnen und wie im Güterverkehr bis Freitagabend, 18:00 Uhr, andauern.

Sollten öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen, müssten die Schülerinnen und Schüler auf andere Verkehrsmittel ausweichen, erklärte das Bildungsministerium. Sollte es eine Schülerin oder ein Schüler trotz alledem nicht schaffen, an der Prüfung teilnehmen zu können, gebe es bereits Regelungen:

Sei absehbar, dass die Prüfungsteilnehmer an diesem Tag verspätet zur Schule kommen, sollten sie sich nach Angaben des Ministeriums unmittelbar bei der Schule melden. In diesem Fall könne der Prüfungszeitraum, der regulär um neun Uhr beginnt, ausnahmsweise verlängert oder nach hinten verschoben werden.

Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler trotz aller Bemühungen keine Möglichkeit finden, an diesem Tag in ihre Schule zu kommen, ist dies laut Ministeriums ebenfalls an der Schule zu melden und nachvollziehbar zu begründen. In diesem Fall werde den Betroffenen eine Nachschreibemöglichkeit eingeräumt, wie es in der Abiturprüfungsordnung allgemein auch für andere Fälle vorgesehen ist.

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