Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das Unionsrecht
Die Football Association Premier League (FAPL) betreibt die Premier League, die führende Profifußball-Liga in England, und vermarktet die Rechte zur Fernsehausstrahlung der Spiele dieser Liga. Sie räumt den Rundfunkanstalten mittels eines offenen Ausschreibungsverfahrens ein ausschließliches Recht für die Live-Ausstrahlung der Spiele der Premier League nach Gebieten ein. Da ein Gebiet gewöhnlich einem Mitgliedstaat entspricht, können die Fernsehzuschauer nur die Spiele sehen, die von den Rundfunkanstalten mit Sitz in dem Mitgliedstaat ausgestrahlt werden, in dem sie wohnen.
Um eine solche gebietsabhängige Exklusivität zu schützen und die Öffentlichkeit davon abzuhalten, Übertragungen außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats zu empfangen, verpflichtet sich jede Rundfunkanstalt in ihrem Lizenzvertrag mit der FAPL, ihr Satellitensignal zu verschlüsseln und es im verschlüsselten Zustand über Satellit nur den Weiterlesen