Plädoyers der Verteidigung im Prozess um tödliche Amokfahrt

Trier (dpa) – Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier werden heute die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Es gibt zwei Pflichtverteidiger. Anschließend hätte der Angeklagte das letzte Wort vor dem Landgericht Trier. Am 16. August könnte dann nach bisherigem Stand das Urteil fallen.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte lebenslange Haft für den mutmaßlichen Amokfahrer und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Wegen einer psychischen Erkrankung des Mannes beantragte die Anklagebehörde zudem seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Opferanwälte plädierten als Vertreter der Nebenklage ebenfalls auf eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 waren fünf Menschen getötet worden. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Seit dem 19. August 2021 steht als mutmaßlicher Täter ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor.

Der Deutsche soll mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast sein, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Nach dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer paranoiden Schizophrenie und ist vermindert schuldfähig. Er hat bisher geschwiegen.

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen