Lastwagen dürfen Öl und Flüssiggas auch an Sonntagen transportieren

Wiesbaden (dpa/lhe) – Mit Mineralöl oder Flüssiggas beladene Lastwagen dürfen in Hessen vorübergehend auch an Sonn- und Feiertagen fahren. Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) teilte am Dienstag mit, dass diese Energietransporte bis einschließlich 1. Januar 2023 vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen seien. Hintergrund seien die knapp gewordenen Transportkapazitäten von Binnenschiffen und Güterzügen.

 

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