Berlin. „Patientenschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Jetzt rächt sich, dass die Politik auf eine Regelung gesetzt hat, die den Staat nichts kosten sollte. Den Preis dafür zahlen die Bürger“, bilanziert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes.
„Das Grundproblem ist, dass hohe gesetzliche Anforderungen an Vorsorgedokumente gestellt werden, ohne den Menschen dabei zu helfen, diese Ansprüche zu erfüllen“, fasst Brysch das Dilemma zusammen.
Die Politik hat gute Arbeit geleistet, was die Schriftlichkeit von Patientenverfügungen angeht: Sie müssen laut Gesetz konkret und detailliert sein. Damit wird klar gestellt, dass auf die Schnelle ausgefüllte Musterformulare, in denen etwa künstliche Ernährung generell ausgeschlossen werden soll, nicht ausreichen. „Da aber gleichzeitig keine individuelle Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen vorgeschrieben ist, erleben wir in der Praxis regelmäßig schwere Konflikte“, erklärt Brysch. Verfügungen, die ohne Beratung entstanden sind, genügen in den Weiterlesen