Bundesgerichtshof
Von Anja Semmelroch, dpa
Karlsruhe (dpa) – Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit einer bis zu 20-mal höheren Nachforderung rechnen – und das ist höchstwahrscheinlich auch nach deutschen Maßstäben rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bei dem System keine grundsätzlichen Bedenken, wie sich am Mittwoch in der Verhandlung eines Musterfalls abzeichnete. Die Richter sähen nach Vorberatungen keinen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung, sagte der Vorsitzende Hans-Joachim Dose in Karlsruhe. Das Urteil soll am 28. September verkündet werden.
Um ungarische Autobahnen und bestimmte Schnellstraßen befahren zu dürfen, müssen Reisende vorab eine elektronische Vignette («e-Matrica») kaufen. Kontrolliert wird über das Autokennzeichen. Nach ADAC-Angaben kostet die Maut für eine Woche seit diesem Jahr 3820 Forint. Das sind umgerechnet knapp 10 Euro. Weiterlesen