Urteil aus Karlsruhe zu neuer Analyse-Software der Polizei

Karlsruhe (dpa) – Mit einer neuen Analyse-Software für große Datenbestände will die Polizei potenziellen Straftätern schneller auf die Spur kommen – aber zu welchem Preis? Kritiker befürchten, dass das Computerprogramm schnell zur Datenkrake wird und auch vor unbescholtenen Menschen nicht Halt macht. Um strenge Vorgaben für die Nutzung zu erreichen, haben sie in Karlsruhe geklagt. Heute (10.00 Uhr) verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.

In Hessen und Nordrhein-Westfalen ist die Software schon im Einsatz, Bayern arbeitet an der Einführung. Andere Länder könnten bald folgen, denn Bayern hat mit dem US-Unternehmen Palantir federführend einen Rahmenvertrag geschlossen. Damit können alle Polizeien von Bund und Ländern das System ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen.

Sorge: Wird das Programm zur Datenkrake?

Das Programm durchforstet Datenbanken, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden. In der Karlsruher Verhandlung am 20. Dezember hatte ein Abteilungsleiter des hessischen Landeskriminalamts geschildert, wie das bei der großen Razzia gegen sogenannte Reichsbürger kurz zuvor eine Festnahme ermöglicht habe: Dank Hessendata – so der Name der Software – sei aufgefallen, dass eine Nummer aus einer Telefonüberwachung einmal bei einem Verkehrsunfall angegeben wurde. So hätten Aufenthaltsort und Personalien festgestellt werden können. Weiterlesen

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