Karlsruhe (dpa) – Ein Mann sagt zum Beginn der Pandemie eine Pauschalreise ab, wenig später wird sie sowieso unmöglich – muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Das prüfen die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag (9.00 Uhr).
Bisher gibt es zu den Rechten von Reisenden bei einem Rücktritt wegen der Pandemie noch kein höchstrichterliches Urteil.
Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6000 Euro eine Reise nach Japan gebucht, die vom 3. bis 12. April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Corona-Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten, knapp 1540 Euro. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot. Der Mann will deshalb das Geld zurück. Weiterlesen