Umfrage: Nicht studierte Eltern sind Karrierenachteil

München (dpa) – Für Arbeiterkinder bedeutet das nichtakademische Elternhaus laut einer neuen Studie einen Karrierenachteil. Wer als erste(r) in der Familie eine Hochschule absolviert, habe trotz Studienabschlusses im Vergleich zu Akademikerkindern beruflich schlechtere Startchancen, argumentieren die Fachleute der Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) in dem heute veröffentlichten Papier. Das gilt demnach sowohl für den Einstieg in den Beruf als auch für die weitere Karriere.

Studienautor Sebastian Ullrich und seine Kollegen befragten für ihre Untersuchung in Deutschland, Österreich und der Schweiz 1125 Berufstätige im Alter von 21 bis über 60. Davon waren 58 Prozent Erstakademiker, deren Eltern nicht studiert hatten.

Der größte Nachteil ist demnach ein gesellschaftlicher: Nur ein Drittel der Arbeiterkinder gab an, dass sie beim Berufsstart Zugang zu wichtigen
Kontakten hatten. Bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Akademikerhaushalten sagten das 61 Prozent, fast doppelt so viele. Weiterlesen

Priesterin gewinnt Klage: Mindestlohn im Joga-Ashram

Von Simone Rothe, dpa

Erfurt (dpa) – Eine geweihte Priesterin, die in Ashram-Tradition lebte und als «Sevaka» (Dienende) nach Spiritualität strebte: Deutschlands höchste Arbeitsrichter hatten es am Dienstag in Erfurt mit einem nicht alltäglichen Fall zu tun. Es ging um die Gemeinschaft Yoga Vidya e.V. mit Hauptsitz in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen – nach eigenen Angaben für Yogalehrer Europas größtes Aus- und Weiterbildungszentrum.

Zu klären war vom Bundesarbeitsgericht, ob es sich dabei um eine religiöse Gemeinschaft handelt und ob die «Sevaka», die uneigennützige Dienste leisten, in einem Arbeitsverhältnis stehen und mehr als ein Taschengeld von nach Gerichtsangaben in der Regel 390 Euro monatlich erhalten müssen.

Die Entscheidung fiel eindeutig aus: Ja, die Klägerin, eine langjährige «Sevaka», habe Arbeitnehmerstatus und damit Anspruch auf Mindestlohn. Das Urteil des Neunten Senats (9 AZR 253/22) kann erhebliche finanzielle Folgen für die bundesweite agierende Yoga-Gemeinschaft mit ihren nach eigenen Angaben 252 Sevakas haben.

Der Fall

Die Klägerin, Volljuristin und geweihte Priesterin mit der Befähigung, bestimmte Rituale zu vollziehen, war von 2012 bis 2020 Mitglied der Gemeinschaft. Die Vereinsmitglieder lebten laut Satzung «in spirituellen Gemeinschaften in alter indischer religiöser Ashram- und Klostertradition und widmen ihr Leben ganz der Übung und Verbreitung der Yoga-Lehren» – umschrieben die Richter den Fall. Die heute 42-Jährige hatte einen Vertrag mit dem Verein, der sie unter anderem zu Seva-Diensten verpflichtete.

Die Klägerin

Sie war nach eigenen Angaben wöchentlich 42 Stunden unter anderem in der Seminarplanung oder im Onlinemarketing eingesetzt. Als Sevaka war sie gesetzlich sozialversichert, erhielt Unterkunft und Verpflegung gratis sowie ein Taschengeld. Die Frau pochte darauf, dass ihr für ihre geleisteten Dienste eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zusteht – es geht ihr um mehr als 46 000 Euro seit 2027. Ihr Anwalt sagte zu dem Verein in der Verhandlung: «Wir haben ein aggressiv auf dem Yoga-Markt auftretendes Unternehmen, das wirtschaftliche Ziele verfolgt.» Und: «Yoga ist keine Religion.»

Das Urteil

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter mussten zunächst klären, ob der Verein mit vier Seminarhäusern (Ashram) an der Nordsee, im Westerwald, im Allgäu und im Teutoburger Wald im Sinne des Grundgesetzes eine Religionsgemeinschaft ist und damit einige Sonderrechte hat. «Was ist jetzt die Religion, die Weltanschauung?», frage der Vorsitzende Richter, Heinrich Kiel, den Anwalt des Vereins. In seinem Urteil sagte Kiel, der verklagte Yoga-Verein sei «weder eine Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes». Es fehle das erforderliche Mindestmaß an Systembildung und Weltdeutung.

Und: Die Klägerin habe weder als Vereinsmitglied noch als Mitglied einer weltanschaulichen Gemeinschaft, sondern als Arbeitnehmerin Dienste erbracht. Ihr stehe Mindestlohn zu, weil sie weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit geleistet habe. «Kost und Logis sind auf die Erfüllung des Mindestlohns nicht anzurechnen», so der Richter. Über dessen Höhe muss nun das Landesarbeitsgericht Hamm erneut verhandeln.

Reaktion der Yoga-Gemeinschaft

Der Yoga Vidya e.V bezeichnete das Urteil zu der Mindestlohnklage als irritierend. Es entspreche weder dem Selbstverständnis der Gemeinschaft «noch unserer Lebenswirklichkeit», erkläre die 2. Vorsitzende, Swami Nirgunananda (Siglinde Langer). Nach Vorlage der Urteilsbegründung solle geprüft werden, «ob wir uns gegen diese Entscheidung mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wehren».

Yoga Vidya sehe sich als weltanschauliche Lebensgemeinschaft und baue auf das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Die Gemeinschaft verwaltet sich – ähnlich wie christliche Klöster – selbst. Die Einnahmen aus gebührenpflichtigen Kursen und Seminaren werden nach Angaben einer Sprecherin reinvestiert – in den Ausbau des Seminarprogramms oder den Betrieb der Gebäude.

SPD-Chef bei VW: «Schnell einen Industriestrompreis»

Wolfsburg (dpa) – SPD-Chef Lars Klingbeil hat bei einem Besuch der VW-Zentrale für die rasche Einführung spezieller Stromtarife für die Industrie und mehr Investitionen unter anderem ins E-Auto-Ladenetz geworben. «Ich fordere, dass wir in Deutschland sehr schnell einen Industriestrompreis kriegen. Das wird helfen, durch eine Phase zu kommen, wo viele energiepolitische Umbrüche sind», sagte er am Montag in Wolfsburg. Dort wollte Klingbeil Volkswagen-Personalvorstand Gunnar Kilian und Betriebsratschefin Daniela Cavallo treffen.

«Wir müssen als Staat mit unterstützen, wir brauchen staatliche Investitionen in Infrastruktur und andere Dinge», ergänzte er. Separate und vergünstigte Tarife für industriell genutzten Strom sollen dazu beitragen, die Energiekosten in vielen Unternehmen zu senken. Deren teils extreme Steigerungen seit dem Beginn des Ukraine-Krieges werden für manche Firmen inzwischen zu einer existenziellen Belastung. Wirtschaftsverbände sehen sie zudem als wachsende Gefahr für die Standorte Deutschland und Europa insgesamt. Weiterlesen

Personalmangel in Schwimmbädern: «Die Lage spitzt sich zu»

Kröppen/Trier (dpa/lrs) – Die Personalsuche in Schwimmbädern in Rheinland-Pfalz und im Saarland wird zunehmend schwieriger. «Die Lage spitzt sich zu», sagte der Landesvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Schwimmmeister, Michael Schreiner, in Kröppen in der Südwestpfalz. Hauptgrund: Es gingen nun nach und nach Fachkräfte aus den geburtenstarken Jahrgänge in Rente. «Deswegen befürchte ich, dass sich die Situation in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen wird», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Ausbildungszahlen könnten die Abgänge «gar nicht auffangen». Zwar sei in den vergangenen Jahren «minimal» mehr ausgebildet worden. «Das wird aber nicht reichen», sagte Schreiner. In diesem Jahr würden rund 30 Fachangestellte für Bäderbetriebe, die in Trier für Rheinland-Pfalz und das Saarland beschult werden, ihre Ausbildung abschließen. Und: «Sie sind alle schon untergekommen.» Schreiner, der bei der pfälzischen Verbandsgemeinde Dahn im Felsland Badeparadies arbeitet, ist nebenberuflich an der Berufsschule in Trier tätig. Weiterlesen

Schweitzer für Transformationsagentur auf Bundesebene

Mainz (dpa/lrs) – Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) hat der Transformationsagentur rund ein Jahr nach dem Start ein gutes Zeugnis ausgestellt. «Die Aufmerksamkeit in den Unternehmen ist mit Händen zu greifen», sagte der Minister am Donnerstag in Mainz in einer ersten Bilanz. Unter den Beschäftigten gebe es eine große Offenheit. Mehr als 140 Beratungen über die sogenannten Transformationsbegleiter habe es seit Herbst gegeben. Es gebe bereits Wartelisten für die Gespräche zu den Möglichkeiten über Weiterbildungen und Qualifizierungen. Weiterlesen

Minister: Erste Bilanz für Arbeit der Transformationsagentur

Mainz (dpa/lrs) – Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) zieht an diesem Donnerstag (11 Uhr) in Mainz eine erste Bilanz nach dem Start der rheinland-pfälzischen Transformationsagentur im vergangenen Jahr. Die Agentur soll als zentrale Anlaufstelle Beschäftigte und Unternehmen im Wandel der Arbeitswelt unterstützen. Ziel ist es, gerade die betriebliche Weiterbildung und Qualifizierung voranzubringen. Die Transformationsagentur ist beim Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos AG angesiedelt.

35 Prozent der Betriebe beschäftigen genug Schwerbehinderte

Saarbrücken (dpa/lrs) – Rund 35 Prozent der betreffenden Arbeitgeber im Saarland erfüllen ihre Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. 12.600 Menschen mit Schwerbehinderung waren im Jahr 2021 in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen angestellt, wie die Arbeitsagentur am Mittwoch mitteilte. Rund 37 Prozent der Arbeitgeber erfüllten die Beschäftigungspflicht demnach nur teilweise, rund 27 Prozent kamen ihr nicht nach. Weiterlesen

36 Prozent beschäftigen geforderte Zahl Schwerbehinderter

Saarbrücken (dpa/lrs) – Rund 36 Prozent der betreffenden Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. 41.400 Menschen mit Schwerbehinderung waren im Jahr 2021 in Betrieben mit mindestens 20 Arbeitsplätzen angestellt, wie die Arbeitsagentur am Mittwoch mitteilte. Knapp 38 Prozent der Arbeitgeber erfüllten die Beschäftigungspflicht demnach nur teilweise, rund 26 Prozent kamen ihr nicht nach. Knapp 80 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Beschäftigung sind 45 Jahre oder älter, hieß es. Weiterlesen

Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen deutlich weniger

Düsseldorf (dpa) – Betriebe mit Tarifvertrag bieten laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung.

So arbeiteten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im Mittel wöchentlich 54 Minuten länger, berichtete das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung in Düsseldorf. Sie verdienten trotzdem elf Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung. «In Zeiten stark steigender Lebenshaltungskosten verfügen Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben deswegen eher über ein kleines finanzielles Polster», stellen die Studienautoren fest. Weiterlesen

Arbeitszeit soll künftig elektronisch erfasst werden

Berlin (dpa) – Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Der Entwurf lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet.

Die Tarifpartner sollen dem Entwurf zufolge Ausnahmen vereinbaren können. So sollen sie von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abweichen und eine händische Aufzeichnung in Papierform zulassen können. Weiterlesen

Arbeitnehmer sollen besser vor Überwachung geschützen werden

Berlin (dpa) – Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker gesetzlich reglementiert werden. Das geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, «wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären».

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden. Weiterlesen

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