Gerichtliche Asylverfahren im Land deutlich am kürzesten

Koblenz/Trier (dpa/lrs) – Gerichtliche Asylklageverfahren sind in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich am kürzesten – mit großem Abstand. Im ersten Halbjahr 2022 haben hier erstinstanzliche Verfahren durchschnittlich 6,6 Monate gedauert. An zweiter Stelle kam das Saarland mit 14,6 Monaten, also mit schon mehr als doppelt so langen Zeiten. An letzter Stelle fand sich Brandenburg, wo Flüchtlinge sogar 44,6 Monate auf ein Urteil nach einer Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags warten mussten. Bundesweit lag die Dauer im Durchschnitt bei 26,9 Monaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 12. Oktober auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz, Lars Brocker, erklärte, die hiesigen Verwaltungsgerichte seien «personell nicht überdurchschnittlich ausgestattet». Dennoch habe das Landesjustizministerium auf einst sprunghaft gestiegene Fallzahlen rasch mit der Zuweisung der nötigen neuen Stellen und der «Gewinnung qualifizierten richterlichen Nachwuchses» reagiert.

Insbesondere aber schafft laut Brocker die Zentralisierung aller erstinstanzlichen Asylverfahren im Land auf das Verwaltungsgericht Trier Synergieeffekte. Ein OVG-Sprecher sagte, bei den größeren Flächenländern in der Republik sei ihm eine solche Konzentration auf ein einziges Gericht nur in Rheinland-Pfalz bekannt.

Brocker, der auch Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VGH) des Landes in Koblenz ist, verwies zudem auf das «hohe Engagement» der Verwaltungsrichter an Rhein und Mosel. Dies habe «nicht nur in Asylsachen, sondern auch in allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren seit vielen Jahren zu einem Spitzenplatz bei den Verfahrenslaufzeiten im bundesweiten Vergleich geführt».

 

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