Gefährlicher Hund: Halterin scheitert vor Gericht

Trier (dpa/lrs) – Eine Hundehalterin aus der Eifel ist vor Gericht vergeblich gegen die Einstufung ihrer zwei Doggen als gefährliche Hunde vorgegangen. Die beiden Tiere hatten unter anderem im April 2022 einen anderen Hund zu Tode gebissen, wie das Verwaltungsgericht Trier am Montag mitteilte. Die Verbandsgemeinde Gerolstein habe die beiden Hunde der Rasse Deutsche Dogge nach dem Vorfall als gefährlich eingestuft und die Haltung untersagt. Sie wurden in eine Tierpension gebracht. Dort wurden die Tiere entwendet und später von der Polizei beim Lebensgefährten der Halterin entdeckt. Zudem sei es zu einem weiteren Beißvorfall gekommen. Die Gemeinde ordnete daher erneut die Sicherstellung der beiden Hunde an.

Dagegen zog die Halterin in einem Eilrechtsverfahren vor Gericht und argumentierte, die Doggen hätten sich selbst und ihr Revier verteidigt und seien durch andere Hunde provoziert worden. Das sahen die Verwaltungsrichter anders. Die beiden Doggen hätten bei den Bissen absolut übertrieben reagiert, was nur mit einem übersteigerten Aggressionspotenzial erklärt werden könne (Az. 8 L 3573/22.TR ). Daher gebe es gegen die Einstufung als gefährliche Hunde keine rechtlichen Bedenken. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen