Verbraucherzentrale: Angebliches Anwaltsschreiben im Umlauf

Mainz (dpa/lrs) – Eine angebliche Kanzlei namens Schmidt und Kollegen verschickt derzeit massenhaft betrügerische Forderungsschreiben im Zusammenhang mit einer angeblichen Gewinnspielanmeldung. Davor warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die nach eigenen Angaben zahlreiche Anfragen von Bürgern bekommen hat, in einer Mitteilung am Donnerstag. Die Empfänger werden demnach in dem Schreiben mit der Überschrift «Vorgerichtliche Mahnung» aufgefordert, rund 290 Euro zu bezahlen.

Angeblich hätten die Betroffenen durch telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten den Gewinnspielvertrag «EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49» abgeschlossen. Die Kanzlei aus München drohe damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten. «Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich», erklärte Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. Der Verein rät, sich nicht einschüchtern zu lassen und die unberechtigte Forderung keinesfalls zu bezahlen.

 

 

 

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