Urteil: Ludwigshafen muss keine Mehrkosten zahlen

Frankenthal (dpa/lrs) – Die Stadt Ludwigshafen muss die beim Teilabriss der maroden Hochstraße Süd vor zwei Jahren entstandenen Mehrkosten nicht bezahlen. Das hat das Landgericht Frankenthal am Dienstag entschieden und so die Klage der Abrissfirma abgewiesen. Die Firma hatte von der Stadt eine Nachzahlung in Höhe von rund 6,8 Millionen Euro gefordert, wie die Gerichtssprecherin sagte. Grund sei laut Firma gewesen, dass die erforderliche Stützkonstruktion während der Rückbauarbeiten viel aufwendiger ausgefallen sei als geplant.

Die Stadt habe sich damals mit der Firma auf einen Pauschalpreis von rund fünf Millionen Euro für die Abbrucharbeiten geeinigt, der von der Stadt auch bezahlt worden sei, teilte das Gericht weiter mit. Wie die Stützkonstruktion im Einzelnen ausgestaltet werde, sei der Abbruchfirma freigestellt gewesen. Ein Anspruch auf Mehrvergütung wurde daher abgelehnt.

Stattdessen muss nach dem Urteil die Firma der Stadt Ludwigshafen nun als Entschädigung für Bauverzögerungen rund 500.000 Euro zahlen, wie die Sprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im August 2019 war festgestellt worden, dass ein Teil der Hochstraße Süd einsturzgefährdet ist. Sie war sofort gesperrt worden. Der Teilabriss der maroden Hochstraße war im Sommer 2020 erfolgt.

Die Hochstraße Süd gilt als wichtige Verkehrsachse der Metropolregion Rhein-Neckar mit Kommunen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. Ludwigshafen hofft auf einen Neubau der Verbindung bis Ende 2025.

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen