Urteil gegen Ex-Bürgermeister Held rechtskräftig

Mainz (dpa/lrs) – Das Urteil gegen den früheren Bundestagsabgeordneten und Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revision des SPD-Politikers gegen das Urteil des Landgerichts Mainz verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts am Donnerstag mit. Zuvor hatten die Zeitungen der VRM darüber berichtet.

Held war Ende 2021 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Verfahren drehte sich um ein kompliziertes Geflecht von Grundstückskäufen und kommunalen Entscheidungsprozessen. Das Landgericht befand Held schließlich der Bestechlichkeit in vier Fällen und der Untreue in zwölf Fällen für schuldig.

Dabei ging es zumeist um Untreue zum Nachteil der Stadt Oppenheim, in zwei Fällen wegen der Annahme verbotener Einflussspenden aber auch um Untreue zulasten der Bundes-SPD. Der Verurteilte muss dem Urteil zufolge zudem 10 000 Euro an die Kinderklinik der Universitätsmedizin Mainz zahlen. Held selbst hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Sozialdemokrat war von 2004 bis 2018 ehrenamtlicher Bürgermeister von Oppenheim am Rhein südlich von Mainz gewesen. Außerdem war er für die SPD von 2013 bis 2021 im Bundestag. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2017 mit einer Strafanzeige. Unter dem Druck der Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen vor dem Rathaus trat Held am 28. Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat bis zum Ende der vergangenen Wahlperiode.

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