Tiger-Garten darf weitere Raubkatzen aufnehmen

Mainz (dpa/lrs) – Auf dem Gelände eines Tiger-Gartens dürfen laut einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts zwei weitere Raubkatzen aus Tschechien aufgenommen werden. Tierschutzwidriges Verhalten mit der Aufnahme weiterer Großkatzen durch einen Verein zum Zweck der artgerechten Haltung von Tigern sei nicht zu erkennen, hieß es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil.

Der eingetragene Verein hatte demnach zuvor Widerspruch gegen seinen abgelehnten Antrag erhoben, die beiden Tiger aufzunehmen. Deren artgerechte Haltung in Tschechien war nach Angaben des Vereins nicht mehr gewährleistet. Auf dem Außengehege des Tiger-Gartens werden mit einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis bereits zwei Tiger gehalten.

Dem Verein wurde die Aufnahme weiterer Raubkatzen solange untersagt, bis ein größeres Gehege für die Tiere im Tiger-Garten geschaffen wird. Außerdem hatte der Antragsgegner die bestehende tierschutzrechtliche Erlaubnis vollständig widerrufen und die darin geregelte Höchstzahl von acht auf zwei Tiger beschränkt. Als Begründung nannte der Antragsgegner, dass das sogenannte Säugetiergutachen des Bundes, auf die sich die tierschutzrechtliche Bewertung berief, nicht mehr aktuell sei.

Dem Widerspruch des Vereins gegen diese Auflagen gab das Gericht nun Recht: Die nach dem Gutachten derzeit vorgesehene Mindestfläche für ein Tigerpaar erlaube die Aufnahme eines weiteren Tierpaares im Tiger-Garten. Außerdem sei das Säugetiergutachten noch immer aktuell und müsse weiterhin für die Haltung von Raubkatzen herangezogen werden. Mit einer Beschwerde kann die Entscheidung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz angefochten werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen