Utah will Zugang Minderjähriger zu Social Media beschränken

Washington/Salt Lake City (dpa) – Der US-Bundesstaat Utah will den Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken stark einschränken. Der Gouverneur des Bundesstaates, Spencer Cox, unterzeichnete ein entsprechendes Gesetz. Es sieht unter anderem vor, dass Social-Media-Unternehmen das Alter eines Einwohners von Utah überprüfen müssen, bevor dieser ein Konto eröffnen kann.

Außerdem verlangt das Gesetz die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, wenn Jugendliche einen Account eröffnen möchten. «Dies ist der erste Gesetzentwurf dieser Art in den Vereinigten Staaten. Utah ist bei diesem Vorhaben führend», sagte Cox. Weiterlesen

Tiger-Garten darf weitere Raubkatzen aufnehmen

Mainz (dpa/lrs) – Auf dem Gelände eines Tiger-Gartens dürfen laut einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts zwei weitere Raubkatzen aus Tschechien aufgenommen werden. Tierschutzwidriges Verhalten mit der Aufnahme weiterer Großkatzen durch einen Verein zum Zweck der artgerechten Haltung von Tigern sei nicht zu erkennen, hieß es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil.

Der eingetragene Verein hatte demnach zuvor Widerspruch gegen seinen abgelehnten Antrag erhoben, die beiden Tiger aufzunehmen. Deren artgerechte Haltung in Tschechien war nach Angaben des Vereins nicht mehr gewährleistet. Auf dem Außengehege des Tiger-Gartens werden mit einer tierschutzrechtlichen Erlaubnis bereits zwei Tiger gehalten. Weiterlesen

Urteil: Personalratsvorsitzender muss Dienstzeiten beachten

Mainz (dpa/lrs) – Ein Personalratsvorsitzender darf laut einem Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts nicht außerhalb der regulären Geschäftszeiten in das Dienstgebäude. Eine auf einem Sicherheitskonzept beruhende Zugangsregelung für die Gebäude sei gegenüber den Beschäftigten und auch gegenüber dem Vorsitzenden auf das notwendige Maß zu beschränken, heißt es in dem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil. Weiterlesen

Soli endet womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht

Von Carsten Hoefer, dpa

München (dpa) – Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling am Dienstag zum Abschluss der mündlichen Verhandlung. Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.

Kläger sind Eheleute aus dem unterfränkischen Aschaffenburg, die mit Unterstützung des Bunds der Steuerzahler den ungeliebten Zuschlag zu Fall bringen wollen. Sie argumentieren, dass der Solidaritätsausgleich mittlerweile in doppelter Hinsicht verfassungswidrig sei.

Zum einen ist der ursprüngliche Zweck entfallen: Die Abgabe diente zur Finanzierung des Ende 2019 ausgelaufenen Solidarpakts II, mit dem der Aufbau der Infrastruktur in Ostdeutschland finanziert werden sollte.

Den Klägern geht es offensichtlich weniger ums Geld als ums Prinzip: In der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Nürnberg hatten sie zwar verloren, doch setzte das Finanzamt Aschaffenburg die Vorauszahlung für den Solidaritätszuschlag auf vierteljährlich 19 Euro herunter.

Keine gewöhnliche Steuer

Rechtlich betrachtet ist der Solidaritätszuschlag keine gewöhnliche Steuer, sondern eine «Ergänzungsabgabe», wie der Steuerrechtler Roman Seer als Vertreter der beiden Kläger erläuterte.

Ergänzungabgaben seien «Zwecksteuern» – entfalle der Zweck, müsste demnach auch die dazugehörige Abgabe entfallen, argumentierte der Leiter des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bochum. Diese Sichtweise haben in den vergangenen Jahren auch andere Steuerrechtler vertreten. Eine Sonderfinanzierung der neuen Länder gebe es seit Ende 2019 nicht mehr, sagte Seer. «Bund und Länder waren sich einig, dass es keinen Solidarpakt III geben soll.»

Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Im Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 beschloss die damalige Koalition, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Worten Seers zahlen derzeit noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Solidaritätszuschlag. «Es ist in Wirklichkeit eine zusätzliche Einkommensteuer», sagte der Rechtsprofessor dazu.

Ist der Soli zweckentfremdet?

Der Bund der Steuerzahler warf der Ampel-Koalition vor, den Solidaritätszuschlag gänzlich zweckentfremdet zu haben: «Der Solidaritätszuschlag ist mittlerweile durch die Hintertür eine Reichensteuer geworden», sagte Präsident Reiner Holznagel nach der Verhandlung.

Mittlerweile hat sich auch die Position des Bundesfinanzministeriums geändert. Federführung bei der Beibehaltung des Solidaritätszuschlags hatte bis Herbst 2021 der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Noch in Scholz’ Amtszeit als Minister war das Finanzministerium dem Rechtsstreit beigetreten. Das bedeutet, dass zunächst auch das Ministerium die Klage als unbegründet zurückweisen wollte.

Unter dem jetzigen Ressortchef Christian Lindner (FDP) hat das Finanzministerium seine Beteiligung an dem Verfahren jedoch zurückgezogen, wie BFH-Präsident Thesling sagte. Daraus lässt sich ablesen, dass Lindner nichts dagegen hätte, wenn der Solidaritätszuschlag schließlich höchstrichterlich gekippt werden sollte. Ob Lindner das mit Scholz abgesprochen hat oder die unter seinem Amtsvorgänger geltende Linie auf eigene Initiative änderte, spielte bei der Verhandlung keine Rolle.

Der IX. BFH-Senat hat sich offensichtlich bereits eine Meinung gebildet, deutete jedoch in keiner Hinsicht an, wie seine Entscheidung ausfallen könnte. Anders als bei mündlichen Verhandlungen üblich, stellten die Richter weder an die Kläger noch an das beklagte Finanzamt Aschaffenburg auch nur eine einzige Frage.

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Nach Waffe im Hörsaal: Hochschulen wollen schärfere Regeln

München (dpa) – Nach einem Polizeieinsatz wegen eines Studenten mit einer Schreckschusswaffe im Hörsaal an einer Münchner Universität hat die Technische Universität (TUM) ihre Hausordnung verschärft. Das «Mitführen von Waffen sowie von gefährlichen und waffenähnlichen Gegenständen» sei dort nun grundsätzlich verboten, teilte ein Sprecher der Hochschule mit. Weiterlesen

Goldhase» erneut vor Gericht

München (dpa) – Noch beliebter als Nikoläuse und Weihnachtsmänner aus Schokolade sind bei den Deutschen die Osterhasen: Mehr als 130 Millionen Schokohasen wurden laut Bundesverband der Süßwarenindustrie dieses Jahr im Inland verkauft.

Marktführer ist das Schweizer Unternehmen Lindt & Sprüngli, das seinen in Goldfolie gekleideten Osterhasen schon seit 1952 in Deutschland anbietet – und vor Gericht für Artenschutz kämpft. Auf Weisung des Bundesgerichtshofs verhandelt das Oberlandesgericht München heute erneut darüber.

Der 29. Zivilsenat muss prüfen, ob ein von Lindt verklagter Konkurrent – die zur Thüringer Viba sweets gehörende Allgäuer Confiserie Heilemann – die Markenrechte des «Lindt-Goldhasen» verletzt hat. Konkret geht es dabei um den Goldton der beiden verwendeten Folien und die mögliche Verwechslungsgefahr. Dass der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz genießt, das hat der BGH bereits entschieden – entgegen einem vorangegangenen OLG-Urteil. Weiterlesen

«Wucher»: BGH erlaubt harsche Kundenkritik auf Ebay

Karlsruhe (dpa) – Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, kann seine Kritik – rechtlich abgesichert – auch mit harschen Worten und überzogen formulieren.

Diese darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied der achte Zivilsenat in Karlsruhe.

«Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung.» (Az. VIII ZR 319/20)

In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil: «Ware gut, Versandkosten Wucher!!» Weiterlesen

US-Senator will Abtreibungen bundesweit einschränken

Washington (dpa) – Die US-Republikaner treiben kurz vor den Kongresswahlen den Versuch voran, Abtreibungen landesweit per Gesetz zu beschränken. Senator Lindsey Graham stellte am Dienstag einen Gesetzentwurf vor, der Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche verbietet. «Das sollte der Standard in Amerika sein», sagte Graham bei einer Pressekonferenz. Er habe für den Entwurf die Unterstützung von Kollegen. Der Vorstoß hat aktuell keine Aussichten auf Erfolg, da die Republikaner im Kongress nicht genügend Stimmen haben. Dies könnte sich aber nach den Wahlen im November ändern.

Das Weiße Haus kritisierte den Entwurf scharf und nannte ihn «extrem». Grahams Gesetzentwurf sieht nicht vor, dass weitgehende Abtreibungsverbote in konservativ regierten Bundesstaaten aufgehoben würden. Weiterlesen

Kontroverse Debatte über Sterbehilfe im Bundestag

Berlin (dpa) – Die Abgeordneten des Bundestags haben kontrovers über eine Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland debattiert. In erster Lesung wurden drei fraktionsübergreifende Entwürfe ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Die Entwürfe, über die die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen ist, sollen nun in den Bundestagsausschüssen weiter beraten werden. Weiterlesen

Habeck weist FDP-Vorstoß zu Fracking zurück

Berlin (dpa) – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hält nichts von einer Erdgasförderung in Deutschland durch das sogenannte Fracking und hat einen Vorstoß der FDP zurückgewiesen.

Habeck sagte am Sonntag in Flensburg: «Die Debatte über Fracking nützt uns jetzt in dieser Zeit überhaupt gar nichts. Es dauert Jahre, wenn man es überhaupt machen will, um solche Vorkommen zu erschließen.»

Die «Brücke aus Gas» in die Welt der erneuerbaren Energien werde täglich kürzer. Die Vorkommen, die gefrackt werden könnten, seien bisher noch nicht einmal erprobt worden. «Es gibt gar kein Interesse daran, das zu tun», sagte Habeck. Insofern sei es eine Debatte, die zu einer Spaltung in der Gesellschaft führe. «Wir haben eine klare Aufgabe: Die Energiemengen, die wir verbrauchen, reduzieren, auf allen Ebenen.» Außerdem müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert werden. Weiterlesen

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