Tiere nicht richtig betäubt? Mitarbeiter angeklagt

Kaiserslautern (dpa/lrs) – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat drei Mitarbeiter eines Schlachtbetriebs angeklagt, weil sie Tiere nicht richtig betäubt haben sollen. Dem Geschäftsführer der Firma wird zudem vorgeworfen, seine Aufsichtspflicht verletzt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar, das Amtsgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Die Ermittlungen gehen auf Aufnahmen einer Tierrechtsgruppe zurück, die diese dem Südwestrundfunk (SWR) zugespielt hatte. Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe den Betrieb kontrolliert und entschieden, dass dort zunächst nicht mehr geschlachtet werden darf.

Ein 32-Jähriger soll der Anklagebehörde zufolge im Herbst 2021 innerhalb eines Monats etwa 40 Schweine bei der Schlachtung nicht wie vorgeschrieben betäubt haben. Etwa durch ein falsches Ansetzen der Elektrozange oder durch Verwendung defekter Geräte seien den Tieren deshalb teils erhebliche Schmerzen entstanden. Mit der Elektrozange werden die Tiere vor der Schlachtung am Kopf betäubt. Der Verdächtige bestreitet nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe.

Einem 58-Jährigen wird vorgeworfen, elf Rinder und drei Pferde nicht regelgerecht geschlachtet zu haben. Bei den Tieren habe ein erster Bolzenschuss nicht zu einer ausreichenden Betäubung geführt.

Der vorgeschriebene, sofortige Bolzenschuss sei erst mit Verzögerung gesetzt worden. Zudem sei der Schnitt zur Entblutung ohne ausreichende Betäubung vorgenommen worden, so dass die Tiere teils erhebliche Schmerzen erlitten hätten. Der 58-Jährige äußere sich nicht zu den Vorwürfen, hieß es.

Ein 57 Jahre alter Kollege des Mannes soll ihm assistiert und außerdem in drei Fällen Rindern unnötige Schmerzen zugefügt haben. Er bestreite das, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Der Geschäftsführer des Betriebs soll seine Aufsichtspflichten verletzt und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, was er den Angaben zufolge zurückweist. Das Gericht kann ein Bußgeld gegen ihn verhängen, wenn es den Vorwurf als erwiesen ansieht. Auch gegen den Betrieb selbst, eine GmbH, wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

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