Streit um Ladenöffnung: Regierung will mit Beteiligten reden

Mainz/Grünstadt (dpa/lrs) – Der Streit um Öffnungszeiten eines Outlet-Centers in der Pfalz beschäftigt an diesem Freitag den Rechtsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz. Die Fraktion der Freien Wähler bat die Landesregierung, eine Verordnung aus dem Jahr 2007 zu prüfen, die dem Zweibrücken Fashion Outlet Center während der Schulferien die Öffnung an einem Sonntag erlaubt. Der Betreiber eines Modehauses mit Sitz in Grünstadt legte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein, unterlag aber Anfang August in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken.

«Das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 stärkt die derzeitige Position des Landes und der Region», antwortete Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Landesregierung werde ihre Überprüfung der Landesverordnung fortsetzen und sei dazu im engen Austausch mit den Akteuren in der Region. «Dafür werden wir uns die nötige Zeit nehmen», sagte Schweitzer.

Der Kläger Steffen Jost, der ein Modehaus mit Sitz in Grünstadt führt, bewertete das OLG-Urteil als «Sieg und Niederlage zugleich». Mit der inzwischen eingelegten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe werde eine umfassendere Prüfung möglich, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Als regionaler Einzelhändler wollen wir, dass wenigstens Wettbewerb auf Augenhöhe gestattet wird.» Sonderregelungen für bestimmte Betriebe seien damit nicht vereinbar, zumal es der Innenstadthandel ohnehin nicht einfach habe. «Am meisten freut es mich, dass es uns gelungen ist, das Thema auf die politische Tagesordnung zu bringen», sagte Jost.

Das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz ermöglicht es Verkaufsstellen auf Bahnhöfen sowie auf Flugplätzen, abweichend von den sonstigen Bestimmungen an allen Tagen ohne zeitliche Begrenzung zu öffnen. Bei Verkaufsstellen «im näheren Einzugsgebiet» von Bahnhöfen oder Flugplätzen können über eine Rechtsverordnung erweiterte Ladenöffnungszeiten geregelt werden. Diese Möglichkeit nutzte das Land 2007 für den Flugplatz Zweibrücken. Die Verordnung ist weiter gültig, obwohl der kommerzielle Linienverkehr seit 2014 eingestellt ist.

 

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