Strafbefehl gegen Ehefrau von Polizistenmörder erlassen

Kusel (dpa/lrs) – Gegen die Ehefrau des verurteilten Polizistenmörders von Kusel ist Strafbefehl wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Waffengesetz ergangen. Nach dem Erlass vom Amtsgericht Kusel drohen der Frau zehn Monate Haft auf Bewährung, wenn der Strafbefehl rechtskräftig werde, teilte der Direktor des Gerichts am Montag in Kusel mit. Die Beschuldigte könne binnen zwei Wochen nach dem Erhalt des Strafbefehls Einspruch einlegen. Zuvor hatte die «Rheinpfalz» darüber berichtet.

Demnach soll die Ehefrau ihrem Mann, erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Jagd überlassen haben, obwohl dieser zur Nutzung der Waffen nicht berechtigt gewesen sei. Der 39-Jährige besaß seit März 2020 keinen Jagdschein mehr. Zuvor hatte er Waffen, die ihm gehörten, an Erwerbsberechtigte überlassen müssen. Einen Teil davon soll er seiner Ehefrau, die auch Jägerin ist, gegeben haben. Dadurch habe er weiter Zugang zu Waffen gehabt, hieß es.

Der 39-Jährige war vor gut drei Monaten vom Landgericht Kaiserslautern wegen Mordes an zwei Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Demnach hatte der Saarländer Ende Januar 2022 bei Kusel (Westpfalz) die beiden Polizisten bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen, um gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Falls die Ehefrau Einspruch gegen den Strafbefehl einlege, komme es zum Prozess vor dem Amtsgericht Kusel, sagte der Direktor. Der Strafbefehl sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am 28. Februar erlassen worden. Er umfasse auch die Einziehung bestimmter Waffen.

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