Städte können Gebühren für Anwohnerparken selbst festlegen

Mainz (dpa/lrs) – Die Städte in Rheinland-Pfalz können die Gebühren für Anwohnerparken bald selbst festlegen. Das Kabinett der Ampel-Regierung hat die entsprechende Landesverordnung aus dem Verkehrsministerium von Daniela Schmitt (FDP) am Dienstag beschlossen. «Wir geben den Kommunen mehr Handlungsspielraum, den öffentlichen Raum in ihrer Stadt zu gestalten», erläuterte Verkehrs-Staatssekretär Andy Becht (FDP). «Jede Stadt hat eine andere verkehrliche Situation mit unterschiedlichem Parkraumdruck.» Die Verordnung tritt nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes in den nächsten Wochen in Kraft.

So könne die Mobilität auch klimafreundlicher aufgestellt werden, sagte die Sprecherin für Mobilität der Grünen-Landtagsfraktion, Lea Heidbreder. «Seit 1993 durften die Bewohnerparkausweise bundesweit höchstens 30,70 Euro pro Jahr kosten. Pro Tag sind das gerade einmal 8 Cent», kritisierte die Grünen-Politikerin. «Im Vergleich zu den aktuellen Boden- und Mietpreisen in unseren Städten wird schnell deutlich, dass ganzjähriges Parken für maximal 30 Euro der Gesamtsituation nicht gerecht wird.»

Die Geschäftsführende Direktorin beim Städtetag, Lisa Diener, begrüßte die Entscheidung. «Damit erhalten die Städte nun mehr Entscheidungsspielraum, um ihre verkehrs- und klimapolitischen Ziele auch im Bereich des Anwohnerparkens umsetzen zu können.» Sie könnten jetzt etwa für Zweitwagen höhere Gebühren erheben und den wirtschaftlichen Wert von Parkplätzen realistisch bepreisen. «Die bisherigen Anwohnerparkgebühren von maximal 30,70 Euro pro Jahr halten wir für nicht mehr zeitgemäß, gemessen an dem Wert der öffentlichen Fläche.» Der Verwaltungsaufwand dafür habe zudem meist nicht finanziert werden können. «Wie nun aber konkret die Gebühren ausgestaltet werden, muss jede Stadt selbst beurteilen und entscheiden. Das hängt stark von der jeweiligen Lage vor Ort ab.»

Die Verkehrsdezernentin der größten Stadt des Landes, Janina Steinkrüger (Grüne) begrüßte, dass Rheinland-Pfalz mit der Entscheidung dem Beispiel anderer Bundesländer folge. Die Größe des Autos, die Zahl der Fahrzeuge pro Haushalt und andere Parameter könnten künftig in der Landeshauptstadt und anderen Städten in die Berechnung einfließen. «Vor allem in historisch gewachsenen Städten wie Mainz ist der öffentliche Raum knapp und vielfältigen Nutzungsbedingungen unterworfen.»

Der Automobilclub ADAC warnte dagegen: «Die Möglichkeit des Parkens am Wohnort darf keine soziale Frage werden.» Parken müsse für Anwohner bezahlbar bleiben. «Die Berücksichtigung sozial Schwacher bei der Tarifierung ist grundsätzlich zu befürworten. Mobilität muss für alle bezahlbar bleiben.» Eine Preisdifferenzierung innerhalb einer Fahrzeugklasse sei kein geeigneter Maßstab und müsse auf Rechtssicherheit geprüft werden.

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