Regierung stellt Neufassung für Finanzausgleich vor

Mainz (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat das komplexe System der Finanzbeziehungen mit den Kommunen neu geordnet. Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der für die Kommunen zuständige Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen (alle SPD) stellen die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs heute (12.30 Uhr) in der Staatskanzlei in Mainz vor. Das Gesetz wird dann dem Landtag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte das bisherige System für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) am 16. Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben der Landesregierung auf, spätestens zum 1. Januar 2023 einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» aufzusetzen. Bei der Bedarfsermittlung müssen die Aufgaben der Kommunen berücksichtigt werden. Auch muss der Finanzausgleich den Kommunen eine Finanzausstattung gewährleisten, die ihren Aufgaben angemessen ist.

«Bei der Berechnung haben wir den finanziellen Bedarf der Kommunen erhoben, aber auch viele zusätzliche finanzielle Positionen in den Blick genommen», sagte Ahnen Ende Juli der Deutschen Presse-Agentur. «So sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass unterm Strich den Kommunen für 2023 insgesamt 275 Millionen Euro mehr als im Jahr 2022 im KFA zur Verfügung gestellt werden sollen. Dieser Betrag beinhaltet auch einen erhöhten Ausgleich der Kommunen untereinander.»

Die Neuberechnung folge einem «maximal transparenten Verfahren», sagte Ahnen. «Für das Jahr 2024 werden wir den Kommunalen Finanzausgleich etwa auf dem gleichen Niveau fortführen und ihn in den Jahren danach evaluieren.»

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen