«Pirmasens ist nicht Hannover»: Finanzausgleich im Landtag

Mainz (dpa/lrs) – Mit scharfer Kritik ist die CDU-Opposition in die Beratungen des Landtags Rheinland-Pfalz über das neue Gesetz zum Kommunalen Finanzausgleich eingestiegen. «Das ist doch kein Neuanfang, wie Sie ihn postulieren, das ist eine Bankrotterklärung», wetterte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder in Richtung Landesregierung. Vor allem die Ortsgemeinden im ländlichen Raum seien Verlierer der Reform.

«Zweibrücken ist nicht Köln, Pirmasens nicht Hannover», sagte Schnieder zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Anpassung der kommunalen Grundsteuern an den Bundesdurchschnitt. Dies bedeute für die Betroffenen einen «existenzbedrohenden Mehraufwand», sagte Schnieder und wandte sich direkt an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz und Finanzministerin Doris Ahnen (alle SPD): «Dafür tragen nicht die Kommunalpolitiker vor Ort Verantwortung, sondern Sie.»

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis wies die Kritik Schnieders zurück. Natürlich werde im ländlichen Raum nicht die gleiche Grundsteuer fällig wie in einer Großstadt, da sich die Grundsteuer nicht nur aus dem Hebesatz, sondern auch aus dem Grundstückswert berechne. Mit der Reform werde die Handlungsfähigkeit vor Ort massiv erhöht.

Der Entwurf für das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sieht vor, dass der so genannte Nivellierungssatz bei der Grundsteuer A von 300 auf 345 Prozent steigt, bei der für Wohnhäuser und Geschäftsgebäude angesetzten Grundsteuer B von 365 auf 465 Prozent. Im Anschluss an die erste Beratung im Landtagsplenum wird der Gesetzentwurf im Fachausschuss weiter behandelt, ehe das Plenum zu einer zweiten Beratung und der Schlussabstimmung zusammenkommt.

Als Folge der Neuregelung sollen Städte, Kreise und Gemeinden im nächsten Jahr 275 Millionen Euro mehr vom Land zugewiesen bekommen als in diesem Jahr. Darunter sind nach Angaben von Finanzministerin Ahnen 170 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsumlage zwischen den Kommunen und 105 Millionen originär aus Landesmitteln. Im Jahr 2024 liegt die Finanzausgleichsmasse von dann insgesamt 3,7 Milliarden Euro um 225 Millionen über dem Stand von 2022.

Konkrete Zahlen zu den Auswirkungen der Neuregelung seien voraussichtlich im Oktober zu erwarten, sagte der für die Kommunen zuständige Innenminister Lewentz. «Dann werden wir in vielen Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten die positiven Auswirkungen spüren.» Zusammen mit der beschlossenen Übernahme der Hälfte der kommunalen Altschulden sei dies «ein Quantensprung für die Gemeinden».

Lewentz zeigte sich fest davon überzeugt, dass die Neuregelung den Kriterien des Verfassungsgerichtshofs standhalte. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte das bisherige System für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) am 16. Dezember 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter gaben der Landesregierung auf, spätestens zum 1. Januar 2023 einen «bedarfsorientierten Finanzausgleich» aufzusetzen. Bei der Bedarfsermittlung müssen die Aufgaben der Kommunen berücksichtigt werden. Auch muss der Finanzausgleich den Kommunen eine Finanzausstattung gewährleisten, die ihren Aufgaben angemessen ist.

 

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