Missbrauch: Kirchengericht verurteilt ehemaligen Priester

Limburg (dpa) – In einem kirchenrechtlichen Strafverfahren ist ein ehemaliger Priester des Bistums Limburg für schuldig befunden worden, einen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Für das Kirchengericht stehe fest, dass der Mann von 1986 bis 1993 den Jungen mehrfach missbraucht hatte, teilte die Diözese am Dienstag mit. Dem Mann wurde demnach eine Geldstrafe auferlegt und er gilt aus Sicht der Kirche als verurteilter Sexualtäter. «Da der Täter während des Verfahrens aus dem Klerikerstand ausgeschieden ist, konnte die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand, die vom Kirchenrecht vorgesehen ist, nicht mehr verhängt werden», hieß es weiter. Das Urteil sei rechtskräftig.

Der Fall war dem Bistum zufolge nach der im Jahr 2018 veröffentlichten sogenannten MHG-Studie über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche bekannt geworden. Das Opfer habe sich bei einer zuständigen Stelle im Erzbistum Bamberg gemeldet und den Missbrauch angezeigt. Da der Beschuldigte zum Bistum Limburg gehörte, habe Bischof Georg Bätzing kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und die Ergebnisse dann an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet. Der Vatikan beauftragte diesen schließlich, ein kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen.

Dem Bistum zufolge gab es in dem Fall kein Strafverfahren der Justiz: Die zuständige Staatsanwaltschaft habe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, da die vorgeworfenen Taten verjährt gewesen seien.

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen