Landtag berät über Sondervermögen zum Wiederaufbau nach Flut

Mainz (dpa/lrs) – Gut zwei Monate nach der Flutkatastrophe im Norden und Westen von Rheinland-Pfalz hat der Landtag in Mainz am Mittwoch über die Errichtung eines Sondervermögens für den Wiederaufbau beraten. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf soll dafür sorgen, dass die von Bund und Länder bereits zugesagten Hilfen in Höhe von 30 Milliarden Euro vor allem für Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in das Haushaltsrecht des Landes umgesetzt werden. Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) erklärte, der Wiederaufbauprozess werde viele Jahre dauern, daher sei die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.

Über das Gesetz wollte der Landtag bereits bei seiner nächsten Sitzung an diesem Donnerstag entscheiden. Bei der Aussprache am Mittwochabend deutete sich eine breite Mehrheit dafür an.

 

 

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