Justiz: Mann starb an «kardiologischer Vorerkrankung»

Zweibrücken (dpa/lrs) – Ein leblos im Hallenbad Zweibrücken entdeckter und später gestorbener Mann ist nach Angaben der örtlichen Staatsanwaltschaft nicht ertrunken. Grund für den Tod des 20-Jährigen sei eine «kardiologische Vorerkrankung», teilte die Anklagebehörde der pfälzischen Stadt am Mittwoch mit. Bei der Obduktion und bei der Auswertung von Videomaterial seien keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gefunden worden. Die Justiz werde den ausführlichen Obduktionsbericht abwarten und dann über den weiteren Fortgang des Todesermittlungsverfahrens entscheiden. Der Mann war am 16. Juni im Bad entdeckt worden und einen Tag später im Krankenhaus gestorben.

 

 

 

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