Freiheitsstrafen im Prozess um tödlichen Raub verhängt

Bad Kreuznach (dpa/lrs) – Im Prozess um einen schweren Raub mit Todesfolge hat das Landgericht Bad Kreuznach die beiden Angeklagten wegen Unterschlagung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der 43-jährige Angeklagte erhielt wegen Unterschlagung und vorsätzlichen Vollrauschs eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und soll einen Teil der Strafe in einer Entziehungsanstalt verbüßen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der 49 Jahre alte Mitangeklagte erhielt eine Strafe von acht Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Bestrafung wegen Totschlags war den Angaben zufolge nicht möglich, da der Hauptangeklagte sehr stark betrunken war, als er im Dezember 2021 in der Kreisstadt Birkenfeld sein Opfer in dessen Wohnung mit zwei Messerstichen getötet hatte. Das Gericht ging deshalb zugunsten des Angeklagten von der Schuldunfähigkeit des 43-jährigen Griechen aus. Kurz nach der Tat waren bei ihm 3,2 Promille festgestellt worden. Die beiden Männer wurden für schuldig befunden, nach der Tat in die Wohnung des Opfers zurückgekehrt zu sein und dort Wertgegenstände wie Schmuck und ein Handy an sich genommen zu haben. Deshalb erfolgte nun den Angaben zufolge die Verurteilung wegen Unterschlagung.

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