Finanzministerin Ahnen begrüßt Urteil zum Sondervermögen

Mainz (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) hat die höchstrichterliche Entscheidung zum Corona-Sondervermögen des Landes begrüßt. «Der Verfassungsgerichtshof hat das Corona-Sondervermögen heute zum weit überwiegenden Teil bestätigt», sagte Ahnen am Freitag in der Haushaltsdebatte des Landtags.

Das Gericht in Koblenz habe festgestellt, dass mit der Corona-Pandemie eine Notsituation entstanden sei, sagte Ahnen. Es habe auch das Vorgehen der Landesregierung für rechtmäßig erklärt, nicht auf die Rücklagen zuzugreifen. «Das sind wichtige Punkte, die für uns Bedeutung über den Tag hinaus haben.»

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass es nicht zulässig gewesen sei, andere Aufgaben als den Gesundheitsschutz und die Konjunkturstabilisierung über das Sondervermögen zu finanzieren, sagte Ahnen: «Das werden wir selbstverständlich so umsetzen.»

 

 

 

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