FDP begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Mainz/Koblenz (dpa/lrs) – Der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum Corona-Sondervermögen des Landes begrüßt. Damit sei klargestellt, dass das Budgetrecht des Parlaments nicht verletzt worden sei, sagte Fernis am Freitag im Landtag in Mainz. Auch sei es rechtlich zulässig gewesen, die Rücklage nicht anzutasten, sondern mit einem kreditfinanzierten Sondervermögen die Folgen der Pandemie zu bewältigen.

Die Verfassungsrichter beanstandeten am Freitag jedoch den Katalog der aus dem Sondervermögen finanzierbaren Aufgaben, da bei Ausgaben für die Förderung von Umweltprojekten und zum Ausbau der digitalen Infrastruktur kein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erkennbar sei. Diese Finanzierung wurde für nichtig erklärt. Insgesamt aber habe der Verfassungsgerichtshof anders als in Hessen entschieden, «dass die Landesregierung ein im Wesentlichen verfassungskonformes Instrument zur Bewältigung der Pandemie aufgelegt hat», sagte Fernis.

 

 

 

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