CDU und Freie Wähler: Rechnungshof soll Werbung prüfen

Mainz (dpa/lrs) – Die oppositionellen Fraktionen von CDU und Freien Wählern im rheinland-pfälzischen Landtag bitten den Landesrechnungshof um eine Prüfung der in die Kritik geratenen Werbung des grün geführten Umweltministeriums auf Facebook. Die im Digitalausschuss vorgestellte gutachterlichen Stellungnahme zu der Praxis mit auf parteinahe Zielgruppen zugeschnittenen Werbung habe mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert, teilten die Fraktionen am Freitag in Mainz mit – und das, obwohl die Expertise rund 40.000 Euro gekostet habe. Daher solle in der Angelegenheit nun der Rechnungshof angeschrieben werden.

Laut dem Gutachten war die Werbung rechtlich unzulässig. Im überwiegenden Teil sei das sogenannte Microtargeting von dem Ministerium aber rechtlich unbedenklich verwendet worden, hatte der Medienrechtler Gernot Lehr am Donnerstag im Ausschuss gesagt. Die jetzige Ministerin Katrin Eder (Grüne) hatte im Ausschuss betont, die Praxis sei «absolut falsch» gewesen. Sie verwies darauf, dass ihre Vorgängerin Anne Spiegel (Grüne), die jetzt Bundesfamilienministerin ist, das Microtargeting nach einem kritischen Beitrag der ZDF-Sendung «Magazin Royale» mit Jan Böhmermann im Oktober 2021 gestoppt habe.

Laut dem Gutachten waren im September 2018 von der Pressestelle des damaligen Mainzer Umweltministeriums die Zielgruppen neu definiert und auch das Merkmal «Bündnis 90/Die Grünen» als eines von vielen weiteren Kriterien aufgenommen worden. Der Medienrechtler gab gleichzeitig zu bedenken, es liege in der Natur des Ressortzuschnitts, dass die von einem Klimaschutzministerium bearbeiteten Themen mit großer Wahrscheinlichkeit bei Menschen, die den Grünen nahe stehen, auf erhöhtes Interesse stoßen.

Lehr bezeichnete Microtargeting grundsätzlich als ein effizientes und sparsames Instrument im staatlichen Informationshandeln. Allerdings müsse die Öffentlichkeitsarbeit dabei sachlich und neutral sein und dürfe keine Wahlwerbung enthalten.

 

 

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