Zu wenig Kilometer von Versicherung: Gericht kippt Strafe

Koblenz (dpa/lrs) – Eine Kfz-Versicherung darf beim Überschreiten der durch den Versicherten gemeldeten Kilometerzahl nur in bestimmten Fällen eine Vertragsstrafe verhängen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor, das am Mittwoch bekanntgegeben wurde.

Das Gericht lehnte die Klage eines Versicherers ab, der 500 Euro von einem Versicherten verlangt hatte. «Bei einem einfach fahrlässigen Verstoß steht diese Höhe der Vertragsstrafe im Hinblick auf das gegebenenfalls geringe Gewicht des Vertragsverstoßes jedoch außer Verhältnis zu dessen Folgen», lautete das Urteil. Es ist rechtskräftig. (Aktenzeichen Az 16 S 2/21)

Der Beklagte hatte sein Kraftfahrzeug mit einer maximalen Fahrleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr versichert. Im Rahmen einer Unfallregulierung fiel der Versicherung auf, dass dies überschritten worden war. Sie verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe.

Laut Gericht sehen die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur eine Vertragsstrafe bei einer vorsätzlich zu niedrig angegebenen Kilometerzahl pro Jahr vor. Die Vertragsbedingungen der Versicherung im aktuellen Fall bezogen sich aber auch auf fahrlässiges Verhalten. Dementsprechend wäre bei einer nicht gemeldeten Überschreitung von nur einem Kilometer bereits die Vertragsstrafe fällig geworden. Dies benachteilige den Versicherungsnehmer unangemessen.

 

 

 

 

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