Urteil nach Messerattacke: Bewährungsstrafe und Arbeitsstunden

Fulda (dpa/lhe) – Wegen einer Messerattacke im Fuldaer Schlossgarten hat das Landgericht einen 20-jährigen Mann am Montag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft mit Bewährung und 180 Arbeitsstunden verurteilt. Der Mann hatte während des Prozesses zugegeben, am 27. September vergangenen Jahres einen 18-Jährigen mit Messerstichen verletzt zu haben. Das Opfer hatte im Schlossgarten auf einer Bank gesessen. Die beiden waren Freunde gewesen – bis zu einem Streit, der sich allerdings lange vor der Tat ereignet hatte.

Der Angeklagte schwänzte häufig die Schule, konsumierte nach der achten Klasse erstmals Cannabis und trank zuletzt nahezu täglich Alkohol. Aus Sicht des Vorsitzenden Richters ist nicht sicher auszuschließen, dass er aufgrund seines Alkoholkonsums vermindert schuldfähig war. Am Tattag soll er 1,8 bis 2,3 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Positiv wertete das Gericht zudem das Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war. Strafschärfend fielen hingegen die lebensgefährlichen Verletzungen des Geschädigten ins Gewicht. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten drei Jahre Haft gefordert.

Ursprünglich war die Tat als versuchter Totschlag aus Heimtücke angeklagt worden. Da der Angeklagte aber nach zwei Messerstichen von dem Opfer abgelassen hatte, wurde die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zweimal monatlich muss der Verurteilte zudem nachweisen, dass er keinen Alkohol getrunken hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, Revision einzulegen.

 

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