Tod beim CSD – Anklage fordert fünf Jahre Jugendstrafe

Münster (dpa) – Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Transmanns Malte C. beim Christopher Street Day in Münster hat die Anklage eine Jugendstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten gefordert. Man werde beantragen, den 20-Jährigen in einer Erziehungsanstalt unterbringen zu lassen, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Dienstag bei dem Verfahren vor dem Landgericht. Dem Angeklagten wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Er soll Malte C. beim CSD im August 2022 gegen den Kopf geschlagen haben, als dieser sich schützend vor CSD-Teilnehmende stellte. Der 25-Jährige fiel mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe keinen Tötungsvorsatz gehabt. Zur Tatzeit sei er Heranwachsender gewesen, es sei zudem von einer deutlichen Entwicklungsverzögerung auszugehen. Er habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt – «von echter Reue getragen». Eine alkoholbedingte Enthemmung sei nicht strafmildernd zu bewerten. Der Mann habe gewusst, das er unter Drogenkonsum zu Gewalt neige.

Die Anklage geht davon aus, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen wird. Er sei immer wieder durch Fälle von  Körperverletzung aufgefallen, einmal verurteilt worden. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Die Schwere der Tat solle entsprechend strafverschärfend gewertet werden, verlangte die Staatsanwaltschaft. Sie sieht bei dem Angeklagten keine homophobe, trans- oder queerfeindliche Grundseinstellung – auch wenn seine Beleidigungen gegenüber CSD-Teilnehmenden diesen Charakter gehabt hätten. Die Anklage gehe davon aus, dass der 20-jährige Russe schwul sei.

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