Polizistin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen angeklagt

Saarbrücken (dpa/lrs) – Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat eine Polizeibeamtin (31) wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und Strafvereitelung im Amt angeklagt. Sie soll von Anfang Februar bis Ende Juni 2021 in mehr als 20 Fällen einen Spielautomatenaufsteller vorab über anstehende Kontrollen informiert haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Saarbrücken mit. Zudem habe sie ihm laut den Beamten weitere Informationen zu polizeilichen Angelegenheiten zukommen lassen.

Gegen den Mann, mit dem die Polizistin damals eine Liebesbeziehung geführt habe, sei ebenfalls Anklage erhoben worden. Ihm werde «gewerbs- und bandenmäßige unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen» in elf Fällen vorgeworfen. Zuvor hatte der Saarländische Rundfunk (SR) darüber berichtet.

Die Polizistin habe sich beim Vorwurf von Dienstgeheimnissen geständig gezeigt. Sie habe aber bestritten, «eine tiefergehende Kenntnis über die kriminellen Geschäfte» des Automatenaufstellers gehabt zu haben. Die Anklage geht laut Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass der Angeschuldigten zumindest das illegale Glücksspiel und die illegal aufgestellten Geldspielgeräte bekannt waren.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen