Ministerium: Zur Not 2G und 3G-Plus für Landkreise verpflichtend

Erfurt (dpa/th) – Angesichts der zaghaften Umsetzung der 2G- und 3G-Plus-Regelungen in Landkreisen der dritten Warnstufe kann sich das Gesundheitsministerium auch eine verpflichtende Regel für die Kommunen vorstellen. «Wenn das Infektionsgeschehen sich nicht verbessert, dann können wir das natürlich verpflichtend festlegen», sagte eine Sprecherin am Mittwoch auf Anfrage. Man habe nochmal alle betreffenden Landkreise schriftlich zu Stellungnahmen aufgefordert und stehe weiter in engem Kontakt.

Im aktuellen Eindämmungserlass der Landesregierung ist in Landkreisen der dritten Warnstufe des Thüringer Corona-Frühwarnsystems vorgesehen, dass etwa der Zugang zu Gaststätten und Veranstaltungen nur noch für Geimpfte, Genesene und – beim 3G-Plus-Modell – für Getestete mit PCR-Testung möglich ist. In den vergangenen Tagen teilten jedoch mehrere Kommunen der Warnstufe drei mit, entgegen der Empfehlung des Ministeriums auch Menschen mit Schnelltest den Zugang zu Gaststätten oder Veranstaltungen ermöglichen zu wollen.

Das habe in den vergangenen Tagen zu Verwirrung geführt, sagte die Sprecherin. Bei der aktuellen Regelung im Eindämmungserlass des Landes handele es sich jedoch nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine «Soll-Regelung». Das Land könne hier nur eingreifen, wenn es verhältnismäßig und damit rechtssicher sei. Spitze sich die Lage weiter zu, sei das gegeben. Am Mittwoch stieg die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen sprunghaft an und hatte mit 338,2 (Vortag: 306,5) den bundesweit höchsten Wert.

 

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