Lauterbach: Maskenpflicht könnte im Herbst wieder nötig sein

Berlin (dpa) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, mit Blick auf den Herbst das Infektionsschutzgesetz erneut zu ändern, so dass gegebenenfalls auch Maskenpflichten in Innenräumen wieder angeordnet werden können. «Im Herbst wird sich die Lage wieder ändern, dann steigen die Fälle, dann gibt es wahrscheinlich neue Mutationen, oder die Fallzahl mit Omikron-Infektionen steigt stark. Deshalb müssen wir bis dahin das Infektionsschutzgesetz noch mal überarbeiten», sagte Lauterbach der «Bild am Sonntag». Es könne dann durchaus wieder nötig sein, das Maskentragen in Innenräumen zur Pflicht zu machen.

Nach dem aktuell gültigen Infektionsschutzgesetz sind etwa Maskenpflichten nur noch in wenigen Bereichen wie Arztpraxen oder öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Um weitergehende Maßnahmen anordnen zu können, müssen die Bundesländer per Landtagsbeschluss Regionen zu Hotspots erklären. Aber auch diese Hotspot-Regel und die Maskenpflicht in Praxen, Bussen und Bahnen dürfen laut Gesetz nur bis zum 23. September angewandt werden.

Das Scheitern der allgemeinen Impfpflicht im Bundestag nannte Lauterbach im «BamS»-Interview «eine bittere Enttäuschung». «Aber nach einem guten Sommer kann uns die große Impflücke einen harten Herbst bescheren. Dann erwarten viele Wissenschaftler die nächsten Wellen.»

 

 

 

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