Landtag will Spielhallen stärker kontrollieren

Saarbrücken (dpa/lrs) – Das Glücksspiel in Spielhallen soll im Saarland künftig strenger geregelt und kontrolliert werden. Der Landtag beschloss am Donnerstag in erster Lesung Änderungen am saarländischen Spielhallengesetz. Darin wird unter anderem festgelegt, dass Personen, die wegen ihrer Spielsucht in einem bundesweiten Sperrsystem registriert sind, sich nicht in Spielhallen aufhalten dürfen.

Mit den Gesetzesänderungen soll der 2021 von den Bundesländern geschlossene Glücksspielstaatsvertrag umgesetzt werden. Darin ist unter anderem die Schaffung einer länderübergreifenden Datenbank von gesperrten Personen vorgesehen.

«Wir wollen die bundesweit strikteste Umsetzung des Staatsvertrages im Saarland haben», sagte der Abgeordnete Stefan Löw (SPD). Es gebe im Saarland etwa 15.000 Menschen, die von Spielsucht betroffen seien. «Die Zahl derer, die von den Folgen der Spielsucht betroffen sind, geht weit darüber hinaus. Auch Familie, Angehörige und Freunde werden unweigerlich in Mitleidenschaft gezogen.»

Das neue Gesetz verschärft unter anderem die Anforderungen an die Unterlagen, die für die Eröffnung einer Spielhalle notwendig sind. Die Einrichtung von Spielhallen soll leichter abgelehnt werden können. Auch die Anforderungen an die Eignung der Betreiber wurden präzisiert.

Raphael Schäfer (CDU) sagte, Spielsucht sei «eine ganz schlimme Sache und diesen Menschen muss man auch zwingend helfen». Auch die CDU unterstütze das geplante Sperrsystem. Allerdings sei man nicht sicher, ob das geplante Komplettverbot von Speisen und Getränken in Spielhallen wirklich sinnvoll sei.

 

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