Freund von Tochter in Tiefe gestoßen: Bewährungsstrafe für Eltern

Weil sie den Freund ihrer Tochter aus dem dritten Stock in die Tiefe gestoßen haben sollen, ist in Düsseldorf ein Elternpaar verurteilt worden. Dass sie mit Bewährungsstrafen davonkamen, verdanken sie laut Richter der Großzügigkeit des Opfers.

Düsseldorf (dpa/lnw) – Der Prozess gegen ein Elternpaar, das den Freund der Tochter aus dem Fenster gestoßen haben soll, ist überraschend mit Bewährungsstrafen für beide zu Ende gegangen. Der angeklagte Vater und seine Frau wurden am Donnerstag zwar wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und Körperverletzung verurteilt, kamen aber mit Freiheitsstrafen auf Bewährung davon – er bekam 18 Monate, sie 24 Monate.

Das Opfer, ein 29-Jähriger, hatte den angeklagten Eltern im Prozess verziehen. «Sie verdanken Ihre Freiheit dem Menschen, den Sie schwer verletzt haben. Wenn es jemanden gegeben hat, der Ihnen hier etwas Gutes getan hat, dann er», verdeutlichte der Vorsitzende Richter den Eltern den Hintergrund der milden Strafe. Auch auf finanzielle Entschädigung verzichtete der junge Afghane.

Am Donnerstag hatten die Angeklagten die Vorwürfe eingeräumt. Es tue ihnen leid, sagten beide. Die 45-jährige Frau und ihr 51-jähriger Mann waren Anfang Dezember überraschend früher als erwartet nach Düsseldorf zurückgekehrt und hatten die erwachsene Tochter in flagranti mit dem Freund überrascht. Der 29-Jährige war aus dem Fenster im dritten Stockwerk geklettert und hatte sich am Rahmen festgeklammert. «Und das nicht aus Angst vor einer körperlichen Auseinandersetzung mit den Eltern», betonte Staatsanwalt Stefan Peters, «sondern um seine völlig aufgelöste Freundin zu schützen».

Nach eigener Aussage hatte der muslimische Afghane befürchtet, die Eltern würden ihn wegen seiner Nationalität und Religion nicht als Freund der Tochter akzeptieren. Die Angeklagten sind armenische Christen, die 2017 mit ihrer Tochter nach Deutschland kamen.

Als die Eltern den 29-Jährigen entdeckten, löste die Mutter die Finger des jungen Mannes, während der aufgebrachte Vater ihm mehrfach ins Gesicht schlug. Der 29-Jährige erlitt bei dem Sturz zwölf Knochenbrüche und lag zwei Monate im Krankenhaus. Die angeklagten Eltern sollen sich anschließend zwar um ihre weinende Tochter, aber nicht um den erkennbar verletzten jungen Mann gekümmert haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.

 

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