Bis 250 Euro Bußgeld für Gesundheitsbeschäftigte ohne Covid-Impfung

Die allgemeine Corona-Impfpflicht ist im Bundestag vorerst gescheitert. Nur die Beschäftigten im Gesundheitswesen sind zur Impfung verpflichtet, die Regelung gilt bis zum Jahresende. 

Erfurt (dpa/th) – Thüringen lässt bei nicht gegen Covid-19 geimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor finanziell relative Milde walten. Statt wie möglich bis zu 2500 Euro sollen sich die Bußgelder zwischen 150 bis 250 Euro bewegen, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage. Dieser Orientierungsrahmen sei den Gesundheitsämtern mitgeteilt worden. Ein Bußgeld droht Beschäftigten etwa in Pflegeheimen, Kliniken, Arztpraxen, Rettungs- und Hospizdiensten, wenn sie der Aufforderung der Gesundheitsämter zum Nachweis der Impfung oder der Immunität nach überstandener Erkrankung nicht folgen. Im letzten Schritt müssen sie Arbeitsverbote befürchten.

Nach Ministeriumsangaben gab es Ende Mai knapp 11 000 Ungeimpfte in den von der seit Mitte März geltenden Impfpflicht betroffenen Bereichen – bei rund 60 000 Beschäftigten allein in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Ende April war noch von rund 8700 Ungeimpften in den Einrichtungen die Rede gewesen, für eine Reihe von Beschäftigten sei aber inzwischen der Genesenen-Status abgelaufen.

In Thüringen sollen ungeimpfte Beschäftigte und deren Arbeitgeber bis etwa Anfang August angehört werden. Dabei wird auch beurteilt, welches Gesundheitsrisiko konkret von den einzelnen Ungeimpften bei ihrer Arbeit ausgeht und ob ein Tätigkeitsverbot die Versorgung in den jeweiligen Einrichtungen gefährdet.

Wie viele Bußgeld- und Anhörungsverfahren schon laufen, ist unklar.

Das Ministerium hat dazu keinen Überblick. In den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt habe noch niemand einen Bußgeldbescheid erhalten, sagte eine Sprecherin. Es liefen auch noch keine Anhörungen. Auch beim Deutschen Roten Kreuz und beim Verband privater Pflegeanbieter war dazu noch nichts bekannt.

Im Kreis Weimarer Land laufen laut Landratsamt zehn Anhörungsverfahren, allerdings keine Bußgeldverfahren. Auch das Gesundheitsamt des Saale-Orla-Kreises hat noch keine Bußgeldbescheide verschickt, es seien auch noch keine Anhörungsverfahren angelaufen.

«Generell ist es unser Bestreben, in diesem Zusammenhang äußerst gründlich vorzugehen, da wir ein Risiko juristischer Auseinandersetzungen sehen», teilte ein Sprecher mit.

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte wie etwa auch die Landeskrankenhausgesellschaft stets für eine allgemeine und nicht nur auf Gesundheitsberufe beschränkte Impfpflicht geworben. «Im Sinne des gesellschaftlichen Miteinanders und zur Bekämpfung der Pandemie wäre die allgemeine Impfpflicht noch immer der beste Weg», wurde Werner am Sonntag von einer Ministeriumssprecherin zitiert. Sie unterstützt einen Vorstoß mehrerer Länder-Ressortchefs für eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren.

Die Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg hatten vor der bevorstehenden Gesundheitsministerkonferenz einen neuen Anlauf für eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Menschen ab 60 Jahren angekündigt, die im Bundestag gescheitert war. Die Länder-Ressortchefs kommen am Mittwoch und Donnerstag in Magdeburg zusammen

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