BGH will antijüdisches Kirchen-Relief gründlich prüfen

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob eine als «Judensau» bezeichnete Schmähplastik an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt entfernt werden muss.

Der sechste Zivilsenat wolle die Frage gründlich prüfen, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters am Montag in Karlsruhe. (Az. VI ZR 172/20)

Ein jüdischer Kläger will, dass das antijüdische Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert entfernt wird. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt ihm in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein. In den Vorinstanzen war der Kläger gescheitert.

Das lag unter anderem daran, dass seit Jahren eine Erklärtafel nahe der Abbildung auf den Kontext hinweist. Dem vorausgegangen sei ein langer Weg der Meinungsbildung auch in Absprache mit der jüdischen Gemeinde, sagte die Anwältin der Stadtkirchengemeinde, in der einst der Reformator Martin Luther (1483-1546) predigte.

Der Anwalt der Gegenseite argumentierte, die Ausführungen auf der Tafel reichten nicht aus. Die Kirche übernehme keine Verantwortung und könne ausdrücklich ihre Rolle beim Umgang mit Juden benennen.

 

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