Ausschuss weist Anfechtung der Landtagswahl zurück

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der Wahlprüfungsausschuss des saarländischen Landtags hat die Anfechtung der Landtagswahl vom 27. März wegen des Vorwurfs unerlaubter Wahlwerbung zurückgewiesen. Die Entscheidung des Ausschusses sei am Montag einstimmig getroffen worden, teilte die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Saarbrücken mit. Die Kritikpunkte der Anfechter lägen «im rein spekulativen Bereich» und würden die Sitzverteilung im Parlament nicht beeinflussen, hieß es.

Die Beschlussempfehlung werde nun dem Landtagsplenum vorgelegt, hieß es. Mehrere Wähler hatten im April die Wahl angefochten. Sie gaben an, wegen «unzulässiger Wahlwerbung staatlicher Stellen» sei der Einzug der saarländischen Grünen in den Landtag erschwert worden. Konkret ging es vor allem um eine Anzeigen-Kampagne der Gemeinde Illingen.

Die Grünen hatten den Einzug in den Landtag um nur 23 Stimmen verpasst. Allein der Umstand des knappen Wahlergebnisses für die Grünen und die FDP reiche nicht aus, um die Wahl anzufechten und eine sogenannte Mandatsrelevanz zu bejahen, entschied der Ausschuss laut Sprecherin. Der Beschluss werde von der CDU-Landtagsfraktion mitgetragen.

Im Saarland regiert die SPD alleine. Im Landtag stellt sie 29 Abgeordnete. Die CDU hat 19 Sitze, die AfD drei.

 

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