14-Jähriger wegen heimtückischen Mordes angeklagt

Braunschweig (dpa) – Im Prozess nach dem gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter will der Angeklagte zunächst zu den Mordvorwürfen schweigen. Sein Mandant werde sich äußern, aber nicht zur vorgeworfenen Tat selbst, kündigte sein Verteidiger Thilo Schäck kurz vor dem geplanten Verhandlungsauftakt am Mittwoch an. Der 14-Jährige ist am Landgericht Braunschweig wegen heimtückischen Mordes angeklagt.

Gemeinsam mit einem 13 Jahre alten Mitschüler soll der Angeklagte die Jugendliche am 19. Juni auf einem verwilderten Grundstück im Stadtteil Salzgitter-Fredenberg erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, «gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person» das Mädchen getötet zu haben.

Verteidiger Schäck sagte, dass sein Mandant vorerst nur Fragen zur eigenen Biografie beantworten werde. Der Rechtsanwalt kündigte zudem an, im dem Verfahren einen Freispruch zu fordern. «Ich gehe davon aus, dass mein Mandant das Mädchen nicht getötet hat», sagte er vor dem Prozess. Es sind insgesamt 13 Verhandlungstermine bis Ende Januar angesetzt.

Die Jugendstrafkammer verhandelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach dem Jugendstrafrecht droht eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren. Der mutmaßliche Mittäter war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig und wurde mit Zustimmung der Eltern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben das Opfer und die mutmaßlichen Täter einen russischen Migrationshintergrund. Die 15-Jährige war russische Staatsangehörige, die mutmaßlichen Täter haben die deutsche und russische Staatsangehörigkeit.

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