13 Jahre Jugendstrafe für Ermordung eines Mannes in Bad Neustadt

Schweinfurt (dpa/lby) – Für die Ermordung eines Bekannten im unterfränkischen Bad Neustadt ist ein 19-Jähriger zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Zudem hat sich das Landgericht Schweinfurt am Donnerstag eine Sicherungsverwahrung des jungen Mannes vorbehalten, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Ein 21 Jahre alter Komplize erhielt wegen Mordes eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Er will von einer Tötungsabsicht seines Freundes nichts gewusst haben.

Zudem verurteilte die Kammer einen dritten Angeklagten – ebenfalls 21 Jahre alt – wegen Beihilfe zum Mord zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Ob die Urteile für die Deutschen rechtskräftig sind, stand zunächst nicht fest. (Az.: 11 Js 13439/21)

Der 19-Jährige hatte zu Prozessauftakt gestanden, den 26-Jährigen mit Messerstichen getötet zu haben. Die Anklage vermutete als Motiv einen Streit um angebliche Schulden in Höhe von 100 Euro, der Verdächtige selbst sagte dazu nichts.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer für den 19-Jährigen unter anderem 15 Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt. Seine Verteidigung hatte auf Totschlag und acht Jahre Jugendstrafe plädiert.

Für den zweiten Hauptangeklagten hatte die Anklage lebenslang wegen Mordes gefordert. Die Anwälte des 21-Jährigen wollten einen Freispruch erreichen, ansonsten allenfalls eine Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe.

Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte 21-Jährige sollte laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von acht Jahren erhalten. Seine Verteidiger plädierten unter anderem auf Freispruch.

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