Lösung für Auszahlung von Spenden an Ahr-Winzer gefunden

Mainz (dpa/lrs) – Die nach der Flutkatastrophe gesammelten Spenden für Weinbaubetriebe an der Ahr können nach der Klärung rechtlicher Fragen jetzt überwiesen werden. Bund und Länder hätten eine Lösung gefunden, um die Auszahlung zu ermöglichen, heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Brief von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner. Die Bundestagsabgeordnete hatte sich deswegen im Januar an Lindner gewandt.

Nach dem Spendenrecht muss die Auszahlung von Spenden gemeinnütziger Organisationen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Zur Auszahlung an die Betriebe ist dem Vernehmen nach eine Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt erforderlich. Die jetzt vereinbarte Lösung soll es den zuständigen Behörden ermöglichen, bei der Auslegung großzügig vorzugehen.

Mehrere Initiativen wie die Aktion «Flutwein» und die «solidAHRität» hatten im vergangenen Jahr Spendensammlungen für die von der Flutkatastrophe im Juli 2021 schwer geschädigten Winzer organisiert. Die Schäden in den Weinbaubetrieben an der Ahr wurden auf 110 Millionen Euro geschätzt.

 

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