Im Verkehrszentralregister (im Volksmund hin und wieder auch als Verkehrssünderdatei bezeichnet) werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer registriert. Die hier eingetragenen Entscheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, mit Punkten bewertet und nach bestimmten, mehrjährigen Fristen gelöscht. Auf Grund der unterschiedlichen mehrjährigen Fristen stellt sich für viele Verkehrsteilnehmer die Frage, ob zur eigenen Person (noch) Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind. Nach dem Straßenverkehrsgesetz hat jeder Fahrerlaubnisinhaber ein Recht auf unentgeltliche Auskunft. Um dieses Recht auf Auskunft zu den zur eigenen Person eingetragenen Entscheidungen wahrnehmen zu können, hat das Kraftfahrt-Bundesamt zwei Möglichkeiten zur Beantragung der gebührenfreien Auskunft geschaffen:
1. Antragstellung auf dem Postweg mit Ihren Personendaten und einer amtlich beglaubigten Unterschrift oder mit Ihren Personendaten, Ihrer persönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses. Der Antragsvordruck ist erhältlich unter www.kba.de/Punktsystem beziehungsweise www.kba.de/verkehrszentralregister. Der auf diesem Wege aufgerufene Vordruck sollte erst mit den Personendaten Weiterlesen